Seit dem 01.05.2014 ist jeder, der einen Zweiradführerschein machen will, gesetzlich verpflichtet, vom Kopf bis zu den Füßen geeignete Schutzkleidung zu tragen. Dies schreibt der Gesetzgeber für alle Zweiradklassen – mit Ausnahme Mofa – in Anlage 7 Nr. 2.2.18 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vor. Während der Fahrstunden und bei der Praxisprüfung der Klassen A, A1, A2 (auch AM) muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung tragen, bestehend aus
Örni's Fahrschule
Südstraße 12
59387 Ascheberg/Herbern
Örni's Fahrschule
Kamener Straße 8
59368 Werne