Wichtig:
Für die Fahrerlaubnisklassen ist immer das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren maßgeblich, nicht die tatsächliche Beladung des Anhängers. Ermittelt wird die zulässige Gesamtmasse aus der Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung des Fahrzeugs oder der Kombination. Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) finden Sie diesen Wert unter der Ziffer F2.
Achtung:
Wer einen Anhänger zieht, für den seine Fahrerlaubnis nicht ausreicht, begeht eine Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis!
Mit der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge bis 3500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (zGM) mit Anhänger bis 750 Kilogramm zGM gefahren werden.
Bei Anhängern über 750 Kilogramm darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 Kilogramm nicht übersteigen.
Da die meisten Wohn- oder Pferdeanhänger über diesem Gewicht liegen, reicht hierfür die Klasse B häufig nicht aus.
Wer mit Anhängern über 750 Kilo zGM auf ein Gespann über 3500 Kilo zulässige Gesamtmasse kommt, kann die Klasse B erweitern auf die Führerscheinklasse B96. Die Gesamtmasse der Kombination ist dann auf Gespanne bis 4250 Kilogramm begrenzt, der Anhänger darf dann aber im Vergleich zur Klasse B auch schwerer als 750 Kilo zGM sein. Hierfür muss man eine Fahrerschulung absolvieren. Bei B96 handelt es sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse. Im Führerschein wird bei der Klasse B die Schlüsselzahl B96 eingetragen, sie ist europaweit gültig.
Mehr ErfahenWer noch schwerere Anhänger ziehen möchte, benötigt den "echten" Anhängerführerschein BE. Mit diesem dürfen Anhänger bis 3500 Kilogramm zGM gezogen werden. Das Maximalgewicht der Kombination ist auf 7000 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (3500 Kilogramm Zugfahrzeug + 3500 Kilogramm Anhänger) begrenzt.
Früher gab es keinen Anhängerführerschein, man durfte automatisch mit der Fahrerlaubnis des Zugfahrzeugs auch Anhänger ziehen. Die Grenzen der Fahrberechtigung ergaben sich aus der Achsenanzahl, der zulässigen Anhängelast sowie dem zulässigen Gesamtgewicht.
Wer die Führerscheinklasse 3 besitzt, genießt insoweit Bestandsschutz und erhält beim Umtausch automatisch die Klasse BE. Durch die Schlüsselzahl BE 79.06 wird im Führerschein dokumentiert, dass auch schwerere Anhänger gezogen werden dürfen.
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