Umfasst alle Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Mehr erfahrenB197 Automatikführerschein
Der neue Automatikführerschein B197 ermöglicht es Führerscheinanwärtern seit zwei Jahren trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, im Anschluss auf Schaltwagen zu fahren.
Neben der Theorie zum Fahren mit einem solchen Anhänger steht hier ganz klar die Praxis im Vordergrund! Du übst ausführlich das Fahren, Wenden und Rangieren mit Anhänger.
Prüfungen: Für die Klasse B96 gibt es keine eigene Prüfung, sondern eine besondere Schulung. Deine Fahrschule stellt dir bei erfolgreicher Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung kannst du dir die Schlüsselzahl B96 in deinen Führerschein eintragen lassen.
Besonderheit: Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung vorgesehen. Du musst eine Ausbildung in einer Fahrschule durchlaufen. Diese stellt dir anschließend eine Teilnahmebescheinigung aus.
Weitere Besonderheiten: Für die Erteilung der Schlüsselzahl sind Theorie- und Übungsstunden Pflicht, jedoch keine Sonderfahrten.
Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt. Angaben sind den jeweiligen Zulassungsbescheinigungen zu entnehmen.
Praktische Prüfung muss abgelegt werden!
Diese ist in 2 Teile aufgeteilt:
Mindestalter: 18, beim begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahme
Bei Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahre (BF 17) wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt.
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten die BF 17-Teilnehmer eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.
Voraussetzungen:
für Bewerber:
für Begleitpersonen:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter acht Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Mindestalter: 15
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: keine
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter acht Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
Dreirädrige Kleinkrafträder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mindestalter: 15
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Fahrzeugart: Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einerbauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. VerhältnisLeistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Fahrzeugart: Schwere Krafträder
“Schwere” Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 (Stufenregelung)
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: A1, AM, A2
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Ein stufenweiser Aufstieg ist nur von einer Klasse zur nächsthöheren möglich, also nur von A1 nach A2 und von A2 nach A (§ 15 FeV).
Örni's Fahrschule
Südstraße 12
59387 Ascheberg/Herbern
Örni's Fahrschule
Kamener Straße 8
59368 Werne