Ohne Amt geht es nicht: Nur mit einem Antrag kann man nach der Fahrausbildung zur Prüfung zugelassen werden.
In den verschiedenen Bundesländern, aber auch in Städten und Gemeinden wird das Antragstellen oft unterschiedlich gehandhabt. So können beispielsweise das Einwohnermeldeamt, das Straßenverkehrsamt oder auch die Kreisbehörde zuständig sein.
Für die Beantragung Deiner Papiere brauchst Du folgende Unterlagen:
Wenn Du das alles zusammen hast, musst Du damit zur Gemeinde deines Wohnsitzes, um dort Deine Papiere zu beantragen. Sollte zügig abgegeben werden, weil die Bearbeitung bis zu 6-8 Wochen dauern kann.
Wenn Du vorhast, Ausbildung und Prüfung zum Führerschein in einer anderen Stadt zu machen, die nicht mit Deinem ersten Wohnsitz übereinstimmt, gibt es Folgendes zu beachten:
Das Straßenverkehrsamt am Ort des ersten Wohnsitzes muss genehmigen, dass der Ausbildungs- und Prüfungsort ein anderer ist. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde. Bei dieser Regelung geht es um Gründe der Verkehrssicherheit. Es soll verhindert werden, dass beispielsweise ein Fahrerlaubnisbewerber, der im Hinblick auf seinen Wohnort überwiegend am Verkehr einer Großstadt teilnehmen wird, die Prüfung in einer verkehrsarmen Region ablegt.
Deshalb unbedingt vorher klären!
Jeder Führerschein ist nur noch 15 Jahre gültig und muss dann bei eurer zuständigen Behörde neu beantragt werden. Dieser wird mit einem neuen Bild versehen und gegen euren alten Führerschein ausgetauscht.