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KLASSE B

Mindestalter 18 oder begleitetes Fahren ab 17

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KLASSE B197

Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Ausbildung und Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er diese absolviert. Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.

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KLASSE B96

Mindestalter: 18 oder begleitetes Fahren ab 17

Den Führerschein der Klasse B96 brauchst du, wenn du Gespanne mit mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, aber unter 4.250 kg fahren möchtest, also beispielsweise einen Wohnwagen.

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KLASSE B196

Welche Voraussetzungen gelten für B196?

Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten\

Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre

Mindestalter 25 Jahre

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KLASSE BE

Mindestalter: 18 oder 17 begleitetes Fahren ab 17

Mit dem Führerschein der Klasse BE darfst du "große"Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers von maximal 3.500 kg fahren, z. B. um ein Sportboot zu transportieren.

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KLASSE MOFA

Mindestalter: 15 Jahre.

Mofas mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und mit einem Hubraum von maximal 50 ccm.

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KLASSE AM

Rollerführerschein mit 15

Zweirädrige Fahrzeuge, Dreirädrige Fahrzeuge
Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Hubraum max. 50 ccm
Nutzleistung max. 4 KW

Vierrädrige Fahrzeuge
Hubraum max. 50 ccm
Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Nutzleistung max. 4 KW
Gewicht max. 350 kg.

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KLASSE A1

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit eine Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und nicht mehr als 11kw.

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KLASSE A2

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, gedrosselt aus nicht mehr als 70KW (96PS)

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Klasse A,SZ* 80

Mindestalter: 24 Jahre, mit 21 Jahren durch Schlüsselzahl 80 und 20 Jahre bei Aufstieg

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³

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Aufstieg

Ein stufenweiser Aufstieg ist nur von einer Klasse zur nächsten höheren möglich, also nur von A1 zu A2 und von A2 zu A.

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Motorradbekleidung

Informationen zu Zweirad

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Allgemeine Führerscheininfo

Dies brauchst du für deinen Antrag

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Den Führerscheinantrag bekommst du nach Anmeldung bei uns in der Fahrschule mit deinem Vertrag ausgehändigt oder wenn gewünscht per Mail oder auf dem Postwegzugesandt

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Allgemeine Führerscheininfo

Unterlagen für den Führerschein-Antrag
Zum (Erst-)Antrag müssen folgende Dokumente eingereicht werden!

Der Erste-Hilfe-Kurs muss in Präsenz durchgeführt werden und umfasst neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Nachweis wird ausgehändigt !!!

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Allgemeine Führerscheininfo

Was sind die Voraussetzungen für B197?
Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:

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Klasse B

Umfasst alle Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

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Klasse B96

Neben der Theorie zum Fahren mit einem solchen Anhänger steht hier ganz klar die Praxis im Vordergrund! Du übst ausführlich das Fahren, Wenden und Rangieren mit Anhänger.
Prüfungen: Für die Klasse B96 gibt es keine eigene Prüfung, sondern eine besondere Schulung. Deine Fahrschule stellt dir bei erfolgreicher Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung kannst du dir die Schlüsselzahl B96 in deinen Führerschein eintragen lassen.
Besonderheit: Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung vorgesehen. Du musst eine Ausbildung in einer Fahrschule durchlaufen. Diese stellt dir anschließend eine Teilnahmebescheinigung aus.
Weitere Besonderheiten: Für die Erteilung der Schlüsselzahl sind Theorie- und Übungsstunden Pflicht, jedoch keine Sonderfahrten.

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Klasse BE

Hier ist keine eigene Theorieprüfung nötig. Jedoch musst du dein fahrerisches Können mit Anhänger in einer praktischen Prüfung unter Beweis stellen.

Prüfungen: Für die Klasse BE ist keine theoretische, wohl aber eine praktische Prüfung abzulegen.

Das darf ich mit BE fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zG) des Anhängers von max 3.500 kg.

Insegesamt (PKW + Anhänger) 7000Kg gem. Zulassungsbescheinigung zulässiger Gesamtmasse.

Besonderheit: Du musst zwar keine Theorieprüfung machen, aber nachweisen, dass du mit Anhängern fahren kannst und eine Prüfungsfahrt absolvieren.

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Klasse B196

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert.

Was darf man mit B196 fahren?
Eine Fahrerschulung bei der Fahrschule ohne Prüfung genügt für B196


Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

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Klasse MOFA

Besonderheit: Du musst die Prüfbescheinigung genauso wie beim Führerschein immer dabei haben, wenn du mit dem Mofa unterwegs bist.

Weitere Besonderheiten: Deine besuchten Theoriestunden kannst du dir leider nicht auf weitere Führerscheine anrechnen lassen.

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Klasse AM

Nach ersten Pilotprojekten in manchen Bundesländern ist es mittlerweile möglich den AM Führerschein in allen Bundesländern mit 15 Jahren zu erlangen.

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Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einerLeistung von bis zu 15 kW.

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Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

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Klasse A, SZ* 80

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Schlüsselzahl 80
Für wen bietet sich der A-Führerschein mit SZ 80 an?
Diese  bietet sich für jene Personen an, die nicht im Vorbesitz einer Fahrerlaubnis A2 sind und einmal den „großen” Motorradführerschein erlangen wollen. Ab 21 Jahren macht der A-Schein mit SZ 80 prinzipiell Sinn.

Was darf ich mit dem Schein fahren?
Du bist noch unter 24 Jahre alt, darfst Du A2-Motorräderfahren. Danach darfst Duauch die der Klasse A führen.

Wie sieht die Prüfung für den A-Schein mit SZ 80 aus?
Es handelt sich um die gleiche Prüfung wie für den A-Führerschein. Wer bereits einen Führerscheinaus dem Stufenmodell besitzt, spart einige Theorie- und Praxisstunden.

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Aufstieg

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Motorradbekleidung

Seit dem 01.05.2014 ist jeder, der einen Zweiradführerschein machen will, gesetzlich verpflichtet, vom Kopf bis zu den Füßen geeignete Schutzkleidung zu tragen. Dies schreibt der Gesetzgeber für alle Zweiradklassen – mit Ausnahme Mofa – in Anlage 7 Nr. 2.2.18 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vor. Während der Fahrstunden und bei der Praxisprüfung der Klassen A, A1, A2 (auch AM) muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung tragen, bestehend aus

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Ein Nierengurt und ein Halstuch